PARTEIENVERKEHR

Liebe Kleingärtnerinnen, liebe Kleingärtner!

 

TELEFONISCH SIND WIR UNTER 01 587 07 85

  • Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 und von 12.30 bis 16 Uhr

FÜR SIE DA.

 

PERSÖNLICHE VORSPRACHEN NUR NACH TELEFONISCHER TERMINVEREINBARUNG

Gerne können Sie Ihre Anliegen auch postalisch, telefonisch oder elektronisch an uns zu richten.

 

Post: Simon-Wiesenthal-Gasse 2, A-1020 Wien 

Telefon: +43 1 587 07 85

Fax: +43 1 587 07 85-30 

E-Mail: zvwien@kleingaertner.at

 

Vielen Dank!

Die Zentralverbandsleitung


Pachtverträge

Informationen über Unterpacht- und Einzelpachtverträge

Im Verein haben Sie eine Vereinbarung/ein Datenblatt erhalten, mit welchem Sie zu den Parteienverkehrszeiten Ihren Unter-/Einzelpachtvertrag ausgestellt bekommen.

Folgende Unterlagen werden benötigt

Vereinbarung – Unterschrieben vom/n bisherigem/bisherigen Unter-/Einzelpächter(n), vom/von dem/den Unter-/Einzelpachtwerber(n) und vom Kleingartenverein.

Datenblatt auf Neuausfertigung eines Unter-/Einzelpachtvertrages (wenn der vorherige Unter-/Einzelpächter verstorben ist) – unterschrieben vom/von dem/den Unter-/Einzelpachtwerber(n) und vom Kleingartenverein.

Bei Übertragungen der Unterpacht-/Einzelpachtrechte innerhalb der Familie ist das Verwandtschaftsverhältnis nachzuweisen (z.B. Geburtsurkunde). Bitte beachten Sie, dass als Familienübertragungen lt. Bundes-Kleingartengesetz nur solche gelten, die zwischen Eltern, Kindern, Enkelkindern und Ehepartnern/eingetragenen Partnern stattfinden. 

Kosten:
Zirka 130 Euro für die Vertragserrichtung (90 Euro) und Vergebührung an das Finanzamt. Die Zahlung mit Bankomat- oder Kreditkarte ist möglich.

Pachtvertrag auf zwei Personen

Es besteht die Möglichkeit, einen Unter-/Einzelpachtvertrag auf beide Ehepartner, eingetragene Partner oder Lebensgefährten (siehe Hinweis unten) auszustellen. Prinzipiell müssen beide Personen, auf die der Unter-/Einzelpachtvertrag ausgestellt werden soll zur Unterschriftsleistung im Verbandsbüro erscheinen. Dies muss nicht gleichzeitig geschehen, allerdings verbleibt der Vertrag solange im Verbandsbüro, bis der zweite Partner seine Unterschrift geleistet hat.

Achtung bei Lebensgefährten: 
Lebensgefährten müssen mittels Meldezettel nachweisen, dass seit drei Jahren ein gemeinsamer Hauptwohnsitz besteht. Daher bringen Sie bitte Ihre beiden Meldezettel zur Vertragsunterfertigung mit. Nur wenn der Nachweis erbracht wurde, dass seit drei Jahren ein gemeinsamer Hauptwohnsitz besteht, kann der Pachtvertrag auf beide Lebensgefährten ausgestellt werden.

Bauwerber

Informationen über die Vorgehensweise und die benötigten Unterlagen.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass diese Informationen nur für jene Grundstücke gelten, auf denen der Zentralverband der Kleingärtner Generalpächter ist. Wenn dem so ist, empfehlen wir Ihnen die nachstehenden Informationen zu berücksichtigen, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden.

Die Wege der Reihenfolge nach
  1. Baumeister und Planverfasser
  2. Kleingartenverein
  3. Nach Terminvereinbarung: Zentralverband der Kleingärtner, 1020 Wien, Simon-Wiesenthal-Gasse 2
  4. Grundeigentümer
  5. Baupolizei
Notwendige Unterlagen für eine Baueinreichung im Zentralverband

Zwei Bauansuchen
Diese liegen in den Bezirksstellen der MA 37 auf. Es können aber auch eigenverfasste hand- oder maschinengeschriebene Ansuchen sein. Bei Baulichkeiten welche auf städtischen Liegenschaften liegen, können Sie das Bauansuchen hier downloaden!

Drei Baupläne
Bevor Sie die Baupläne vom Zentralverband unterfertigen lassen können, müssen bereits folgende Unterschriften eingeholt worden sein:

  • Planverfasser
  • Bauführer
  • Bauwerber
  • Kleingartenverein 

ACHTUNG:
Bei einer geplanten Verbauung von mehr als 35 m² muss der Bauwerber persönlich im Zentralverband erscheinen, da er eine Vereinbarung für die neue Pachtzinsregelung selbst unterfertigen muss!

Kosten:
Für die Vereinbarung und die Vergebührung an das Finanzamt sind ca. 25 Euro zu entrichten. Es besteht die Möglichkeit der Zahlung mittels Bankomat- oder Kreditkarte.