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Kefedergrund

Adresse: Leopoldauer Str. 146, 1210 Wien

Widmung: GS

Anzahl der Parzellen: 33

Vereinsgeschichte

Die Anlage befindet sich im ehemaligen Gemeindegebiet von Leopoldau an der Leopoldauer Straße 146 sowie an der Kefedergrundgasse und wurde nach der damaligen Grundstücksbesitzerin Marie Kefeder "Kefedergrund" benannt.

 

Diese ehemalige Kleingartenanlage besteht seit dem Jahre 1936 und war dem Verein der "Donaufelder Kleingärtner" als "Gruppe Kefeder" angeschlossen.

Generalpächter war der "Österreichische Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter" (ÖVKSK). Die Kleingärtner waren Unterpächter.

1936 wurden Gartenhäuschen errichtet, von denen viele in der Kriegs- und Nachkriegszeit ausgebaut wurden, um den ausgebomten Familienmitglieder der Kleingärtner eine Unterkunft bieten zu können. Auf der Parzelle Nr. 24 waren in dieser Jahren vier Generationen gleichzeitig unter einem Dach. Der Stammverein war lagemäßig weit entfernt vom Kefedergrund. Da die Materialzuteilung über den Verein erfolgte, blieb die Gruppe Kefeder bei den Zuteilungen meist unbedacht.

Um die Interessen der Vereinsmitglieder des Kefedergrundes wirkungsvoller vertreten zu können wurde 1952 der "Kleingartenverein Kefedergrund" gegründet. Erster Obmann in der Vereinsgeschichte des Kefedergrundes war Ing. Hans Schilder. Seit dem Bestehen der Anlage von 1936 bis in die Siebzigerjahre war sein Wirken um den Verein mitentscheidend für die positive Entwicklung des Kefedergrundes.

So wurde 1953 die Außenfront des 600 Meter langen Vereinsweges neu gestaltet.

Bereits 1948 wurde elektrischer Strom in die Anlage eingeleitet und 1958 die Wegbeleuchtung installiert, womit der Vereinsweg ganznächtig beleuchtet war.

Die Oberfläche des Vereinsweges wurde mehrmals Instandgesetzt. Die Motorisierung erreichte auch den Kefedergrund. Einige Anrainer fühlten sich durch die Autos und Mopeds einiger Vereinsmitglieder, die nun durch die Anlage auf dem Vereinsweg zu ihrer Parzelle fuhren, belästigt. Heftige Auseinandersetzungen waren damals an der Tagesordnung.

 

Von 1933 bis 1971 war das Gebiet in dem sich der Kefedergrund befindet als Bauland gewidmet. 1971 erfolgte die Umwidmung auf "Grünland - ländliches Gebiet".

Durch das Bundesstraßengesetz 1971, das die Trassenführung der A5 Nordautobahn über den Kefedergrund vorsah, war der Bestand der Anlage gefährdet. Trotz dieser unsicheren Situation in der sich die Kleingärtner befanden, haben sie 1975 das Grundstück, das ihnen von der Besitzerin, Frau Meixger - Nichte von Frau Marie Kefeder - angeboten wurde, anteilsmäßig gekauft. Im Zuge der Novellierung des Bundesstraßengesetzes im Jahre 1978 wurde die A5 ersatzlos gestrichen.

Nach dem Grundkauf bauten einige Besitzer ihre Gartenhäuser aus. Die Folge waren zahlreiche Abtragungsaufträge von der Baupolizei. Dieser Zustand war für alle Beteiligten unhaltbar.

 

1979 wurde Ing. Ferdinand Lesmeister zum Obmann gewählt. Ab diesem Zeitpunkt versuchten die Siedler eine entsprechende Widmung zu erwirken. Nach jahrelangen Bemühungen aller Beteiligten konnte 1992 der Kefedergrund mit der Widmung "Gartensiedlung" öffentlich rechtlich abgesichert werden. 1997 erfolgte die Realteilung womit jeder Garten eine eigene Einlagezahl erhielt und somit jedes Vereinsmitglied "unabhängig" wurde. Das Umfeld des Kefedergrundes hat sich durch die Errichtung einer Reihenhausanlage auf dem bis dahin als Acker genutztem Grundstück im Jahre 1994 einschneidend für die Siedler des Kefedergrundes verändert. Trotz der rasanten Veränderung des Kefedergrundes von einer Kleingartenanlage zu einer Gartensiedlung bemerkt man beim Denken und Handeln der Siedler, daß sie doch noch Kleingärtner geblieben sind.

Sie haben Interesse an einem Kleingarten?

Der Zentralverband hat keine Kenntnis über freie Kleingartenparzellen.
Die Anmeldung für frei gewordene Parzellen ist ausschließlich beim jeweiligen Verein möglich. Dieser hat in der Regel bei Pachtgründen gegenüber dem Zentralverband ein Vorschlagsrecht.
Die Sprechstunden der Vereine bzw. Kontaktdaten zur Vereinsleitung sind in der Regel an den Eingängen der Anlage oder am Vereinshaus ersichtlich.
Der Zentralverband darf keine zusätzlichen Kontaktinformationen weitergeben.

Detaillierte Informationen finden Sie unter:
Wie komme ich zu einem Kleingarten?