
Print-Werbung
ZV d. Kleingärtner GmbH
MediaZ
Himbergerstraße 2,
1100 Wien
Tel.: 689 56 94
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Werbegeschäft in Online-Medien
1. Allgemeines
1.1. Geltungsbereich: Die „Allgemeinen Anzeigenbedingungen des österreichischen Zeitschriftenverbandes“ gelten für alle entgeltlichen Aufträge zur Einschaltung von Anzeigen oder Textveröffentlichungen sowie zur Durchführung von Beilagenaufträgen in Zeitschriften. • 1.2. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt Wien. • 1.3. Haftung: Der Verlag ist nicht verpflichtet, Einschaltungen auf ihren Inhalt hin zu überprüfen, hierfür trägt der Auftraggeber die volle Haftung. Ebenso trägt dieser jeden wie immer gearteten Schaden, der dem Verlag aus der Veröffentlichung entsteht.
2. Auftragserteilung
2.1 Maßgeblich für den Auftrag sind in erster Linie die in den jeweils gültigen Anzeigenpreislisten festgelegten Geschäftsbedingungen und die schriftlichen Anzeigenbestätigungen. Für nicht ausdrücklich geregelte Fragen gelten die „Allgemeinen Anzeigenbedingungen des Österreichischen Zeitschriftenverbandes“. Vorschreibungen, die nicht den Tarifbestimmungen - besonders betreffend Rabattansprüchen - entsprechen, gelten als akzeptiert, wenn sie ausdrücklich rückbestätigt wurden. • 2.2. Ablehnung: Der Verlag behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber mitgeteilt.
3. Durchführung der Aufträge
3.1. Termin und Platzierung: Für die Durchführung von Einschaltungen in bestimmten Nummern oder Ausgaben oder an bestimmten Plätzen wird keine Gewähr geleistet. Ausgenommen sind Aufträge, deren Gültigkeit ausdrücklich von der Einhaltung bestimmter Termine oder - bei Barzahlung des im Tarif vorgesehenen Placierungszuschlages - von einer bestimmten Placierung abhängig gemacht wird. Sollten vorgegebene Bedingungen vom Verlag, egal aus welchen Gründen, nicht erfüllt werden können, werden solche Aufträge nicht durchgeführt. Schadenersatzansprüche daraus an den Verlag können nicht geltend gemacht werden. • 3.2. Einschaltungsaufträge sind im Zweifelsfalle innerhalb von 12 Monaten abzuwickeln. • 3.3. Druckunterlagen: Dem Auftraggeber obliegt die rechtzeitige Beistellung der Druckunterlagen. Im Falle des Verzuges gilt der Auftrag erfüllt, wenn die Einschaltung unter Verwendung einer anderen als vom Auftraggeber beigestellten Druckunterlage oder auch nur Name und Adresse des Auftraggebers eingeschaltet wird. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der letzten Einschaltung. • 3.4. Wiedergabe: Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe nur dann, wenn die beigestellten Druckunterlagen den erforderlichen technischen Gegebenheiten des jeweiligen Druckverfahrens einwandfrei entsprechen. Sollten trotzdem erhebliche Mängel auftreten, leistet der Verlag Ersatz in Form einer Ersatzeinschaltung oder, wenn der Zweck der Anzeige durch eine Ersatzeinschaltung nicht mehr erfüllt werden kann, durch Gewährung eines angemessenen Preisnachlasses. Weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. • 3.5. Probeabzüge werden nur über ausdrücklichen Wunsch hergestellt. Bei nicht fristgerechter Rücksendung gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. • 3.6. Einschaltreklamationen werden nur innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt des Beleg-Exemplares anerkannt. • 3.7. Storno: Eine Zurückziehung oder Änderung des Auftrages muss dem Verlag in schriftlicher Form, spätestens zum Anzeigenschlusstermin, vorliegen. Eine Manipulationsgebühr bis zu 10 % der Einschaltkosten kann in Rechnung gestellt werden. • 3.8. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung, wenn zumindest 75 % der zugesicherten Auflage ausgeliefert wird.
4. Verrechnung und Zahlungsbedingungen
4.1. Fälligkeit: Sofort nach Erhalt der Rechnung. Wenn eine Vorauszahlung vom Verlag verlangt wurde, kann die Durchführung des Auftrages bis zum Eingang der Vorauszahlung zurückgestellt werden. Die Einschaltung hat in diesem Fall in jener Nummer zu erfolgen, vor deren Anzeigenschluss die Zahlung eingelangt ist. Verzugszinsen in der Höhe von einem Prozent über dem Bankzinsfuß und die Einziehungskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. • 4.2. Rabatte: Anspruch auf Kundenrabatt besteht nur bei schriftlichem Abschluss auf den im Tarif vorgesehenen Anzeigenumfang innerhalb eines Kalenderjahres. Der Rabatt kann auf Wunsch und mit Einwilligung des Verlages sofort bei Rechnungslegung berücksichtigt oder nach Schluss der Laufzeit des Auftrages beziehungsweise nach Ablauf der einjährigen Frist gutgeschrieben werden. Die Endbesprechung ist innerhalb von 3 Monaten nach diesem Zeitpunkt schriftlich anzufordern. • 4.3. Kosten für die Herstellung von Druckunterlagen gehen zu Lasten des Auftraggebers. • 4.4. Rechnungs-Reklamationen werden nur innerhalb von 4 Wochen ab Erhalt der Rechnung anerkannt
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