|
An der Thayagasse
| Gegründet: |
1979 |
| Anschrift: |
1210
Wien, Thayagasse 1c |
| Parzellen: |
123 |
| Grundeigentümer: |
Gemeinde
Wien, Eigengrund |
| Generalpächter: |
Zentralverband
der Kleingärtner |
| Widmung: |
Eklw |
Im
Plandokument 6571 ist die Anlage mit der Widmung
"Erholungsgebiet Kleingarten für ganzjähriges
Wohnen" versehen.
Die Anlage befindet sich im ehemaligen Gemeindegebiet
von Leopoldau an der Thayagasse. Die Fläche
der Kleingartenanlage betrug zum Zeitpunkt ihrer Aufschließung
im Jahre 1979, 29.180 Quadratmeter, es wurden 73 Parzellen
angelegt. Die Vereinsgründung erfolgte am 6.10.1979.
Erster Obmann der Vereinsgeschichte war Herr Alois Kuran.
Östlich direkt an die bestehende Kleingartenanlage
" An der Ruthnergasse" wurden diese Kleingärten,
mit Unterstützung des Herrn Kuran, durch den Landesverband
der Kleingärtner Wien aufgeschlossen. Neben den
Ver - und Entsorgungseinrichtungen, die damals aus einer
Sommerwasserleitung und Senkgruben bestanden haben wurde
auch ein, für damaligen Verhältnisse ein ausgedehnter
Parkplatz errichtet. Allerdings war dieser Parkplatz
Zukunftsorientiert, aufgrund der Widmung Erholungsgebiet
Kleingarten für ganzjähriges Wohnen ist in
der Bauordnung eine Stellplatzverpflichtung von 1:1
vorgesehen. In den neunziger Jahren wurde die Kleingartenanlage
um 21.994 Quadratmeter beziehungsweise um 50 Parzellen
nach Nordosten erweitert. Im Zuge der Aufschließung
der neuen Parzellen wurde auch die Altanlage mit einer
Winterwasserleitung und einen Kanalanschluß versehen.
Aufgrund der ebenen Fläche der Kleingartenanlage
mußte ein Hebewerk errichtet werden, dies verteuerte
die Aufschließung für die Kleingärtner.
Damit war der Grundstein für die Widmung Erholungsgebiet
Kleingarten für ganzjähriges Wohnen gelegt,
die auch kurz darauf vom Wiener Gemeinderat ausgesprochen
wurde. Derzeit werden die meisten Parzellen durch den
jeweiligen Parzellenpächter käuflich erworben
und gehen in deren Besitz über. Es ist zu hoffen,
dassin Zukunft diese Entwicklung den Grundwerten der
Kleingartenbewegung nicht entgegenwirkt.
|
|