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KLEINGÄRTNER ÖSTERREICHS

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An der Thayagasse

Gegründet: 1979
Anschrift: 1210 Wien, Thayagasse 1c
Parzellen: 123
Grundeigentümer: Gemeinde Wien, Eigengrund
Generalpächter: Zentralverband der Kleingärtner
Widmung: Eklw

Im Plandokument 6571 ist die Anlage mit der Widmung "Erholungsgebiet Kleingarten für ganzjähriges Wohnen" versehen.

Die Anlage befindet sich im ehemaligen Gemeindegebiet von Leopoldau an der Thayagasse. Die Fläche der Kleingartenanlage betrug zum Zeitpunkt ihrer Aufschließung im Jahre 1979, 29.180 Quadratmeter, es wurden 73 Parzellen angelegt. Die Vereinsgründung erfolgte am 6.10.1979. Erster Obmann der Vereinsgeschichte war Herr Alois Kuran. Östlich direkt an die bestehende Kleingartenanlage " An der Ruthnergasse" wurden diese Kleingärten, mit Unterstützung des Herrn Kuran, durch den Landesverband der Kleingärtner Wien aufgeschlossen. Neben den Ver - und Entsorgungseinrichtungen, die damals aus einer Sommerwasserleitung und Senkgruben bestanden haben wurde auch ein, für damaligen Verhältnisse ein ausgedehnter Parkplatz errichtet. Allerdings war dieser Parkplatz Zukunftsorientiert, aufgrund der Widmung Erholungsgebiet Kleingarten für ganzjähriges Wohnen ist in der Bauordnung eine Stellplatzverpflichtung von 1:1 vorgesehen. In den neunziger Jahren wurde die Kleingartenanlage um 21.994 Quadratmeter beziehungsweise um 50 Parzellen nach Nordosten erweitert. Im Zuge der Aufschließung der neuen Parzellen wurde auch die Altanlage mit einer Winterwasserleitung und einen Kanalanschluß versehen. Aufgrund der ebenen Fläche der Kleingartenanlage mußte ein Hebewerk errichtet werden, dies verteuerte die Aufschließung für die Kleingärtner. Damit war der Grundstein für die Widmung Erholungsgebiet Kleingarten für ganzjähriges Wohnen gelegt, die auch kurz darauf vom Wiener Gemeinderat ausgesprochen wurde. Derzeit werden die meisten Parzellen durch den jeweiligen Parzellenpächter käuflich erworben und gehen in deren Besitz über. Es ist zu hoffen, dassin Zukunft diese Entwicklung den Grundwerten der Kleingartenbewegung nicht entgegenwirkt.

 

 
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