1. Die Sträucher meines Nachbarn ragen auf mein Pachtgrundstück. Kann ich meinen Nachbarn zwingen, den Überhang zu entfernen?
Nein. Sie haben lediglich das Recht, im Sinne des § 422 ABGB (pdf download) vorzugehen. zurück
2. Wer ist für die Erhaltung der Gemeinschaftswege in Kleingartenanlagen zuständig und verantwortlich?
Im Sinne des Wiener Kleingartengesetzes § 6 (1) obliegt die Herstellung, Erhaltung, eine etwaige Beleuchtung und die Reinigung der Aufschließungswege dem Nutzungsberechtigten des anliegenden Kleingartens. Dies gilt natürlich auch für die winterliche Betreuung! zurück
3. Was sind die Konsequenzen bei Austritt aus dem Verein?
Die Tätigkeiten eines Vereines bestehen grundsätzlich aus der reinen Vereinstätigkeit im Sinne des Vereinsgesetzes und aus Verwaltungstätigkeiten für die innere Infrastruktur (Wasser, Abwasser, Wege, Gemeinschaftsflächen etc.). Ein Austritt ist nur aus dem Verein möglich, aus der Verwaltung jedoch nicht. Die Konsequenzen aus dem Austritt aus dem Verein bestehen hauptsächlich darin, dass die Gemeinschaft nicht mehr bereit sein wird, zu denselben finanziellen Konditionen wie für Vereinsmitglieder die Verwaltung durchzuführen. zurück
4. Ich hatte einen Wasserschaden auf meiner Parzelle und daher einen hohen Wasserverlust. Muss ich die Kosten des nicht verbrauchten Wassers tragen?
Es gilt die Regel, dass alle Wasserverluste die nach dem Subzähler auftreten vom jeweiligen Wasserabnehmer zu tragen sind. Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung erscheint vorteilhaft. zurück
5. Wie kann ich meinen Kleingarten aufgeben?
Wenn Sie die Unterpachtrechte an Ihrem Kleingarten aufgeben möchten, so müssen Sie folgende Schritte beachten:
Lassen Sie ein Schätzgutachten erstellen (eine Liste der Schätzmeister finden Sie hier). Danach geben Sie Ihrer Vereinsleitung Ihre Absicht bekannt. Diese wird Ihnen dann Bewerber von ihrer Anmeldeliste vermitteln und Ihnen die weitere Vorgehensweise erklären. zurück